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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EIDODATA UG (Stand 05/2019)[PDF]
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der EIDODATA
- Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne
ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht
Vertragsbestandteil.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen
sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf
diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von EIDODATA UG bedürfen der
Schriftform.
- Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner
schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der
Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch Auf diese Folge wird ihn
die Gesellschaft bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der
Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach
Bekanntgabe der Änderungen an die Gesellschaft absenden.
2. Angebot und Vertragsschluss
- Angebote von EIDODATA UG sind hinsichtlich der Preise, Menge,
Lieferfristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen bis zur
Auftragsbestätigung unverbindlich.
- Als Grundlizenznehmer tritt eine juristische Person in Form einer
Einzelperson oder der rechtsgültige Vertreter einer eingetragenen Firma
auf.
- Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch EIDODATA UG.
- Der Umfang der von EIDODATA UG zu erbringenden Leistungen wird
allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen
gelten in nachstehender Reihenfolge die Vertriebspartnervereinbarungen,
die Einzellizenzbedingungen für EIDODATA UG Software, der
Softwaresupportvertrag und ergänzend diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
- EIDODATA UG behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch
rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den
Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor.
3. Installation, Schulung und Beratung
- Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter
Software selbst verantwortlich. Die Installation der Software, die
Einweisung und Schulung der Mitarbeiter des Kunden durch EIDODATA UG in
die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum
Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer
entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
- Sofern EIDODATA UG Schulungs-, Beratungs- oder
Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass
die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind,
insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur,
Unterlagen und Personal bereitgestellt Erfüllt der Kunde seine
Mitwirkungspflichten nach Satz 1 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich
die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von EIDODATA UG
angemessen. EIDODATA UG kann den durch die Verzögerung verursachten
Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen
Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. Ansprüche von
EIDODATA UG aus § 643 BGB bleiben unberührt.
- Verbindliche Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungsumfang
- EIDODATA UG ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.
- EIDODATA UG ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
- Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger,
Unterlagen ) bleiben Eigentum von EIDODATA UG. EIDODATA UG behält sich
vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der
vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann
hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
5. Lieferfrist
- Von EIDODATA UG angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für den
Fall, dass der voraussichtliche Liefertermin von EIDODATA UG um mehr als
4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, EIDODATA UG eine
angemessene Nachfrist zur Lieferung zusetzen.
- Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle
höherer Gewalt und aller sonst von EIDODATA UG nicht zu vertretender
Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem
Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei EIDODATA UG,
ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
6. Preise
- Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und
Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste zuzüglich der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonstige Lieferungen und
Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart
wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen
berechnet.
- Schulungs-, Installations- und andere Dienstleistungen werden,
soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme
jeweils gültigen Preisliste berechnet.
- EIDODATA UG ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine
längere Lieferfrist als zwölf Monate ab schriftlicher
Auftragsbestätigung vereinbart wurde. In diesem Fall werden die im
Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
- Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, B. aufgrund von
Überzahlungen, Doppelzahlungen, etc. werden dem Rechnungskonto des
Kunden gut geschrieben und -soweit möglich- mit der nächsten fälligen
Forderung verrechnet.
7. Zahlung
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen ohne
Abzug nach 30 Tagen netto, bei Bankeinzug nach 10 Tagen mit 2% Skonto zu
begleichen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist EIDODATA UG berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu verlangen, sofern nicht der Kunde einen geringeren
Schaden oder EIDODATA UG einen höheren Schaden nachweist.
- Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen
Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von EIDODATA UG
verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Schuldet der Kunde EIDODATA UG mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird –
sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die
fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere
Schuld getilgt.
8. Annahmeverzug des Kunden
-
Kommt ein Kunde mit der Abnahme bestellter Software in Verzug, so ist
EIDODATA UG nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14
Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu
verlangen. Verlangt EIDODATA UG Schadensersatz, so beträgt dieser 30 %
des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder EIDODATA
UG einen höheren Schaden nachweist.
9. Gefahrübergang;Abnahme von Leistungen, Gewährleistung; Nachbesserung bei Dienstleistungen
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre.
- Ist der Kunde kein Verbraucher, erfolgen alle Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
- Von EIDODATA UG auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde
gemeinsam mit einem Mitarbeiter von EIDODATA UG unverzüglich nach der
Installation testen. Funktionieren die Produkte im wesentlichen
vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich die Abnahmeerklärung
rechtsgültig vollziehen. Bei Selbstinstallation und bei der Verweigerung
der Abnahmeerklärung hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber
innerhalb von 10 Werktagen nach Installation, konkrete Fehler mit
genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll an EIDODATA UG zu melden.
Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch
eine Fehlermeldung bei EIDODATA UG ein, gilt das Werk als bei
unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
- Soweit anderweitig keine speziellen Regelungen getroffen sind,
haftet EIDODATA UG bei Mängeln ihrer Software bzw. Dienst- oder
Werkleistungen nach Maßgabe der für diese geltenden besonderen
Bestimmungen.
- Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten hat der Kunde
EIDODATA UG in jedem Fall zunächst zur kostenlosen Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung aufzefordern.
10. Eigentumsvorbehalt
- EIDODATA UG behält sich das Eigentum an den gelieferten
Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen
Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde
Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen
Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder
entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder
sämtliche Forderungen von EIDODATA UG in eine laufende Rechnung
aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt Mit Vollerwerb
des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der
Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
- 2 Der Kunde hat bei Testinstallationen mit von EIDODATA UG
gelieferter Hardware die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für
EIDODATA UG zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer,
Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern.
- Eine Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise eine Weiterlizenzierung der Software steht dem Kunden nicht zu.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere
Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist EIDODATA UG
berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.
- Bei einem Rücknahmerecht der EIDODATA UG gemäß Ziffer 10.4 ist
EIDODATA UG berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche
Vorbehaltsware abzuholen und die Programme zu deinstallieren. Der Kunde
hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von
EIDODATA UG den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch
ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
- Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
11. Umfang der Rechtseinräumung
- EIDODATA UG behält an der gelieferten Software die Urheber- und
gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte. Die auf dem
Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise –
auch Dritter – sind zu beachten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der
Software. Im übrigen richtet sich das Nutzungsrecht des Kunden nach den
Lizenzbedingungen für EIDODATA UG Software für die jeweiligen Produkte.
12. Haftung
- EIDODATA UG haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit EIDODATA UG’s, ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen,
die EIDODATA UG, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu
vertreten haben.
- Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haftet EIDODATA UG, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde Unberührt
bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch
haftet EIDODATA UG im übrigen nur in Höhe des typischerweise
vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren
Aufwendungen.
- Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Soweit EIDODATA UG nach Ziffer 12.2 haftet, ist die Haftung auf die
Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von EIDODATA UG
beschränkt.
- EIDODATA UG haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren
Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und
Datensicherung – hätte verhindern können.
- Die Regelungen dieser Ziffer 12 gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von EIDODATA UG.
- Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
13. Schutzrechte Dritter
- Der Kunde verpflichtet sich, EIDODATA UG von Schutzrechtsberührungen
Dritter hinsichtlich der gelieferten EIDODATA UG Software unverzüglich
in Kenntnis zu setzen und EIDODATA UG auf ihre Kosten die
Rechtsverteidigung zu überlassen. EIDODATA UG ist berechtigt, aufgrund
der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software-Änderungen auf
eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
14. Abtretbarkeit von Ansprüchen
- Der Kunde ist nicht berechtigt, mit EIDODATA UG geschlossene
Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus
abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit EIDODATA UG
geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von EIDODATA UG ganz oder
teilweise auf Dritte zu übertragen.
15. Schlussbestimmungen
- Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher
Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen
Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst
nahekommt.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommens über Verträge über
den internationalen Warenkauf vom 04.1980).
- Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von EIDODATA UG ist Essen.
- Falls der Kunde im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Kaufmann ist
oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher
Gerichtsstand Essen vereinbart.